Verbotene Hunde

Im Sommerurlaub am Strand nahe Lissabon sah ich ein Schild, das neben den Hinweisen „dogs prohibited“ und „chiens interdits“ auch den Hinweis „verbotene Hunde“ präsentierte: amüsant. Der normal-kompetente Erwachsene korrigiert „verbotene Hunde“ unter Rückgriff auf die allgemeine Lebenserfahrung und das Prinzip: „Du weißt schon …“ natürlich sofort zu: „Hunde sind verboten“ und verkürzt diese Phrase dann zum auf Schildern üblichen: „Hunde verboten“. Aber dennoch: Ein bemerkenswerter Hinweis bleibt „verbotene Hunde“ allemal und soll mir als Übersetzer daher willkommener Anlass zu einigen grammatikalisch-hermeneutischen Betrachtungen sein.

Bei dem Wort „verbotene“ in „verbotene Hunde“ handelt es sich um eine flektierte Form des aus dem Verb „verbieten“ gebildeten Partizips II, das hier in adjektivischer Verwendung als dem Substantiv beigefügtes Attribut kein selbständiges Satzglied darstellt. Demgegenüber liegt bei der zu „Hunde verboten“ verkürzten Aussage „Hunde sind verboten“ ein Zustandspassiv vor, dass einen Zustand als Ergebnis eines Prozesses ausdrückt. Gebildet wird das Zustandspassiv eines Verbs mithilfe der Kopula „sein“ und der vom Verb abgeleiteten Form des Partizip II, die sich hier durch adjektivische Eigenschaften auszeichnet: Wie sind die Hunde? „Hunde sind verboten“. Im Unterschied zur attributiven Verwendung in „verbotene Hunde“ bleibt der Passivsatz „sind verboten“ hier gegenüber dem Substantiv „Hunde“ relativ selbständig, so dass die Bedeutung des Passivsatzes als eine genauere Bestimmung der Bedeutung des Substantivs erscheint, ohne dass beide Bedeutungen zu einer Einheit zusammengezogen werden. Hier wäre also alles klar gewesen.

Demgegenüber werden jedoch im Fall „verbotene Hunde“, bedingt durch die attributive Verwendung von „verbotene“, die jeweils einzelnen Bedeutungen der Wörter „verbotene“ und „Hunde“ stärker zu einer einzigen neuen Bedeutung zusammengezogen, so dass sich dem Leser mit Blick auf das Warnschild als Ganzes durchaus belustigende Interpretationsmöglichkeiten ergeben. Entsprechend dem bekannten Schild für Wildwechsel wäre da etwa die Variante: „Achtung! Am Strand gibt es verbotene Hunde!“ In diesem Fall sollte man natürlich seine Kinder nicht unbeaufsichtigt lassen. Andererseits wäre da – wenn man das physische Warnschild selbst als Verbotsschild interpretiert – die Variante: „Verbotene Hunde sind verboten!“, der zufolge, soweit nicht als rein tautologisch verstanden, am Stand wohl nur Hunde mit spezieller Zulassung, nicht aber eben verbotene Hunde, erlaubt sind. In diesem Fall wäre es wohl geboten, sich möglichst umgehend im Wartebereich der zuständigen Zulassungsbehörde eine Nummer zu ziehen.

Als normal-kompetente Erwachsene wollen wir uns natürlich dem Prinzip „Du weißt schon …“ nicht verweigern und wissen halt schon: „Hunde verboten“. Aber man mag sich doch den Hinweis nicht verkneifen: Beim Übersetzen immer schön aufpassen. Textbüro Reul liefert professionelle Übersetzungen – schnell, zuverlässig und in höchster Qualität. Gehen Sie auf Nummer sicher! Unsere spezialisierten und erfahrenen Übersetzer liefern Ihnen genau die erstklassige Übersetzung, die Sie erwarten.


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